Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-3 UF 30/18

Tenor

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Geldern vom 01. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.

Beschwerdewert: 1.500 €.


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