Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - IV-2 RBs 59/18

Tenor

1.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

2.

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.


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