Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 RBs 1/20

Tenor

Der Betroffene wird unter Aufhebung des angefochtenen Urteils freigesprochen.

Der Betroffene trägt als Halter des Kraftfahrzeugs die Kosten des behördlichen Verfahrens und des ersten Rechtszuges.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde und die dem Betroffenen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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