Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 RBs 141/21

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Duisburg zurückverwiesen.


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