Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 1 Ws 166/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. August 2023 (055 StVK 501/23) aufgehoben.

Die Aussetzung der nicht verbüßten Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Wipperfürth vom 5. Juli 2021 wird abgelehnt.

Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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