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StPO § 154 Teileinstellung bei mehreren Taten

Strafprozeßordnung

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1.
wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2.
darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.

(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.

(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.

(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.

(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - 4 StR 632/25
28. Januar 2026
4 StR 632/25 28. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 384/25
27. Januar 2026
5 StR 384/25 27. Januar 2026
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 2 WD 4.25
15. Januar 2026
2 WD 4.25 15. Januar 2026
Urteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 KLs 46 Js 10361/25
8. Januar 2026
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 515/25
17. Dezember 2025
5 StR 515/25 17. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 358/25
17. Dezember 2025
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - 1 StR 387/25
10. Dezember 2025
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Beschluss vom Landgericht Traunstein - 9 Qs 227/25
9. Dezember 2025
9 Qs 227/25 9. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 453/25
2. Dezember 2025
5 StR 453/25 2. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesgerichtshof - 5 StR 484/25
2. Dezember 2025
5 StR 484/25 2. Dezember 2025