Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 U 183/22

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Kammer  für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Verurteilung zur Unterlassung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.


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