Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 509/24

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 4. März 2024 (…) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur. Etwaige Auslagen der weiteren Beteiligten trägt diese selbst.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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