Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-2 Ws 306/25

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 3. Dezember 2022 (152 Gs 2436/22) in der Fassung des Haftbefehls des Landgerichts Wuppertal vom 13. September 2023 (26 KLs 12/23 (52 Js 7/22)) werden aufgehoben.

Der Angeklagte ist in dieser Sache unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen.


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