Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 Ws 39/81

Tenor

Der angefochtene Beschluß sowie der Beschluß des Schöffengerichts Recklinghausen vom 8. Mai 1980 werden aufgehoben.

Die Sache ist der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zur Entscheidung vorzulegen.


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