Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss OWi 1254/84

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.


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