Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ws 310/84

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts ... vom ... wird hinsichtlich des Beschuldigten ... unter folgenden Auflagen außer Vollzug gesetzt.

1. Der Angeklagte hat eine Sicherheit in Höhe von 80.000,- DM zu leisten. Sie kann auch durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes erbracht werden.

2. Der Angeklagte hat sich einmal wöchentlich auf der für seinen Wohnsitz zuständigen Polizeiwache zu melden.

3. Er hat seinen Reisepaß und seinen Personalausweis bei der Staatsanwaltschaft ... zu hinterlegen.

4. Ihm wird untersagt, daß Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.


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