Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 WF 283/91

Tenor

1. Der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht -Dortmund vom 30. August 1991 wird in den Punkten 1, 2 und 4 aufgehoben; die Sache wird in den Punkten 1 und 2 zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - zurückverwiesen.

2. Eine Kostenentscheidung - auch bezüglich der Kosten des Beschwerdeverfahrens - bleibt dem Hauptverfahren vorbehalten.


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