Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 293/96

Tenor

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen wird.

Der Wert des Verfahrens der weiteren Beschwerde beträgt 50.000,00 DM.


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