Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss OWi 951/98

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen (§§ 473 Abs. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG) als unzulässig verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen