Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 169/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. August 1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer beträgt 33.760,30 DM DM.


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