Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 114/00

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. April 2000 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.


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