Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 209/00

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 7. Juni 2000 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.100,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.10.1999 zu zahlen.

Wegen der weiteren Zinsforderung bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 12.000,00 DM.


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