Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 21 W 2/05

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten vom 15. Dezember 2004 gegen den Streitwertbeschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 18. November 2004 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgeführenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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