Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 381/05

Tenor

Die weitere Haftbeschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.


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Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 2 Ws 257/24
26. September 2024
2 Ws 257/24 26. September 2024

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