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StPO § 118 Verfahren bei der Haftprüfung

Strafprozeßordnung

(1) Bei der Haftprüfung wird auf Antrag des Beschuldigten oder nach dem Ermessen des Gerichts von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden.

(2) Ist gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, so kann auch im Beschwerdeverfahren auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen nach mündlicher Verhandlung entschieden werden.

(3) Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, so hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn die Untersuchungshaft mindestens drei Monate und seit der letzten mündlichen Verhandlung mindestens zwei Monate gedauert hat.

(4) Ein Anspruch auf mündliche Verhandlung besteht nicht, solange die Hauptverhandlung andauert oder wenn ein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt.

(5) Die mündliche Verhandlung ist unverzüglich durchzuführen; sie darf ohne Zustimmung des Beschuldigten nicht über zwei Wochen nach dem Eingang des Antrags anberaumt werden.

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 124 - 130/25, AK 124/25, AK 125/25, AK 126/25, AK 127/25, AK 128/25, AK 129/25, AK 130/25
20. Januar 2026
AK 124 - 130/25, AK 124/25, AK 125/25, AK 126/25, AK 127/25, AK 128/25, AK 129/25, AK 130/25 20. Januar 2026
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AK 124 - 130/25
20. Januar 2026
AK 124 - 130/25 20. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden (1. Strafsenat) - 1 Ws 293/25
22. September 2025
1 Ws 293/25 22. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 417/24
3. Dezember 2024
3 Ws 417/24 3. Dezember 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 2 Ws 257/24
26. September 2024
2 Ws 257/24 26. September 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 9 St (K) 3/24
21. März 2024
9 St (K) 3/24 21. März 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 145/18
28. August 2018
4 Ws 145/18 28. August 2018
Beschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 11 Ns 507 Js 1367/12
12. Juli 2018
11 Ns 507 Js 1367/12 12. Juli 2018
Beschluss vom Kammergericht (4. Strafsenat) - 4 Ws 40/16, 4 Ws 40/16 - 141 AR 165/16
18. April 2016
4 Ws 40/16, 4 Ws 40/16 - 141 AR 165/16 18. April 2016
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvR 1042/15
25. Februar 2016
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