Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06

Tenor

Das Verfahren wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 958 EURO eine Pauschgebühr von 1.250 EURO (in Worten: eintausendzweihundertfünfzig EURO) bewilligt.


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