Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 299/06

Tenor

Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird festgestellt, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts sowie die Anordnung der Haftfortdauer durch das Landgericht rechtswidrig gewesen sind.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Betrof-fenen findet nicht statt.


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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Münster - 5 T 380/13
13. September 2013
5 T 380/13 13. September 2013

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