Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 68/06

Tenor

Das am 17.10.2006 verkündete Urteil wird dahingehend berichtigt, dass der Tenor hinsichtlich der Kostenentscheidung wie folgt lautet:

Die Kosten erster Instanz trägt die Klägerin. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 95% und den Beklagten zu 5% auferlegt.


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