Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 16 U (Baul.) 6/06

Tenor

Die Berufungen der Beteiligten zu 1) gegen die am 8. Februar 2006 verkündeten Urteile der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Arnsberg 6 O (Baul.) 19/05 und 6 O (Baul. 21/05) werden zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beteiligte zu 1) kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beteiligte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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