Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 UF 24/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bocholt vom 9. Januar 2007 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Der Beschwerdewert beträgt 1.000 €.


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