Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ss OWi 265/07

Tenor

Der Tenor des angefochtenen Urteils wird dahingehend ergänzt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gegeben wird, spätestens aber nach Ablauf von vier Monaten.

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen verworfen.


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