Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 84/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen der dritten Instanz, an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 10.474 Euro festgesetzt.


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