Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 2/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.05.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 10.552,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8 % und die Beklagten zu 92 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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