Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss OWi 824/07

Tenor

1.

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Bottrop zurückverwiesen.


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