Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 30/08

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Unna vom 22.11.2007 in Verbindung mit dessen Beschluss vom 12.12.2007 wird als unzulässig verworfen.


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