Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 179/08

Tenor

1.

Dem Beschwerdeführer wird von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gewährt.

2.

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 200/09
30. Juni 2009
2 Ss 200/09 30. Juni 2009

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