Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 213/08

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. September 2008 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zu-rückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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