Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 221/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. November 2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.680,10 EUR zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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