Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 219/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Bielefeld (soweit er die Haft-fortdauer gegen den o. g. Angeklagten anordnet) und der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 24.04.2007 – soweit er den o. g. Angeklagten be-trifft - (9 Gs 1690/07) werden aufgehoben.

Der Angeklagte ist in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen not-wendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse auferlegt.


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