Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 UF 300/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Dezember 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Lemgo wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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