Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 185/09

Tenor

Die Beschwerde der Großmutter und des Stiefgroßvaters des Kindes gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt vom 14. August 2009 wird als unzulässig verworfen.

Sie tragen die Kosten ihrer Beschwerde selbst.


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