Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 WF 264/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ahaus vom 8.10.2010 abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin U in C bewilligt.


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