Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 8 UF 263/10

Tenor

Der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) vom 16.11.2010 auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag der Beteiligten zu 3) vom 23.11.2010 auf Gewährung von Verfah-renskostenhilfe für die Beschwerde wird zurückgewiesen.


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