Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 VA 8/09

Tenor

Die mit Schreiben des Beteiligten zu 2. vom 28.04.2009 ausgesprochene Kündigung des Einrichtungsvertrags vom 24.06./02.07.2008 wird aufgehoben.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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