Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-1 Vollz (Ws) 817/10

Tenor

1.

              Die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

              wird zugelassen.

 

              2.

              Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

 

              3.

              Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

 

              4.

              Die Kosten des Verfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.


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