Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-6 WF 129/11

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Meschede vom 10.3.2011 aufgehoben.

 

Die Erinnerung des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Meschede vom 18.1.2011 wird zurückgewiesen.

 

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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