Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 186/11

Tenor

Auf die Beschwerde des beteiligten Jugendamtes der Stadt E wird der Be-schluss des Amtsgerichts – Familiengericht -Dülmen vom 14. April 2011 teil-weise abgeändert.

Zum neuen Vormund wird der Verein E2 e. V. - Ortsverein E – bestellt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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