Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 W 29/11

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, dem Antragsteller gegenüber eine bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens gültige schriftliche Zusage für die Kostenübernahme der am 07.07.2011 ärztlich verordneten medizinischen Intensivpflege in Höhe von 30 % der Kosten abzugeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin nach einem Gegenstandswert von 38.880,00 EUR.


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