Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 U 191/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.08.2011 verkündete Urteil der

2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn - 2 O 99/11 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 16.266,55 € festgesetzt.


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