Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 U 148/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.05.2011 verkündete Urteil der

9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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