Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 RVs 35/12

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu getroffenen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bielefeld – Strafrichter – zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.


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