Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 UF 130/12

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht- Hamm vom 04. 04.2012 wird zurückzuweisen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.


12345678910111213141516171819202122232425

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen