Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 286/13

Tenor

Eine Sachentscheidung des Senats ist derzeit nicht veranlasst.

Die Sache wird an das zuständige Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Dorsten zur Entscheidung über den Haftprüfungsantrag abgegeben.


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