Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RVs 65/13

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere für Erwachsenenstrafsachen zuständige Abteilung des Amtsgerichts Dortmund zurückverwiesen.


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